- Besonderheiten der Schule
Das Leitbild der Grundschule Humboldtstraße prägt in entscheidendem Maße die tägliche Arbeit an unserer Schule und ist für Schüler und Schülerinnen, Pädagogen und Pädagoginnen sowie Eltern gleichermaßen die Grundlage des gemeinsamen Handelns und Lernens. Kinder kommen mit unterschiedlichen Voraussetzungen, Begabungen und Interessen in unsere Schule. So ist es uns wichtig, der Vielfalt individueller Lernvoraussetzungen einen angemessenen Raum zu bieten.
Die Umsetzung unseres Leitbildes wird getragen durch Transparenz, Kommunikation und eine sinnvolle Organisation der verschiedenen Aspekte des Schullebens.
Besondere Angebote der Schule:
– die Schulbücherei
– Nutzung der öffentlichen Bücherhalle (Dehnhaide)
– Schachunterricht für Jahrgang 2
– Feste und schulische Aktivitäten: Weihnachtsbasteln, Weihnachtssingen,
Fasching, Tag der offenen Tür, Fußballturniere, Sommerabschlusssingen,
JeKi-Konzert, Besuch eines Weihnachtsmärchens
1.1 Die Schule
Die Grundschule Humboldtstraße liegt im Stadtteil Barmbek-Süd und ist auslaufende Schwerpunktschule Inklusion. Zurzeit arbeiten 26 Kollegen und Kolleginnen daran in gemeinsamen Teamzeiten den Bildungs- und Erziehungsauftrag, entsprechend unseres Leitbildes, umzusetzen. Zum Kollegium gehören unter anderem eine, bzw. ab Februar 2020 zwei Sonderpädagoginnen und zwei Erzieherinnen. Aufgrund der stetig wachsenden Anmeldezahlen sind die Jahrgänge 3 und 4 dreizügig, der Jahrgang 2 vierzügig und der Jahrgang 1 fünfzügig mit einer Klassenstärke von jeweils 23 Schülerinnen und Schülern. Zudem gehören zwei Vorschulklassen zu unserer Schule. Wir sind eine Schule mit Sozialindex 5 und erhalten die entsprechende systemische Ressourcenzuweisung für unsere LSE-Kinder.
1.2 Ganztagsschule nach dem GBS-Modell
Seit dem Schuljahr 2013/14 ist die Schule offene Ganztagsschule nach dem GBS-Konzept. Träger des Nachmittagsbereichs ist seit dem 01.08.2016 die ETV Kinder- und Jugendförderung (KiJu) Hamburg. Die Arbeit in der GBS basiert auf einem gemeinsamen Bildungsverständnis von Schule und Kooperationspartner, das sich eng am Leitbild der Schule orientiert.
1.3 Schul- und Unterrichtsentwicklung
Eine Ausrichtung auf Individualisierung und Kompetenzorientierung in allen Klassen führt in erweiterter Form das fort, was wir als damalige Integrationsschule in den Jahren davor bereits begonnen hatten. So wird systematisch der kompetenzorientierte Unterricht in Form von Lernarrangements in allen Lernbereichen weiterverfolgt, der alle Schülerinnen und Schüler individuell fördert und fordert. Fortlaufend entwickelt unsere Schule ein schuleigenes Curriculum. In den Lernbereichen Deutsch, Mathematik, Englisch und Sachunterricht ist die Curriculum-Entwicklung schon weit fortgeschritten. Auch die Arbeit der Curricula für die sog. „kleinen Fächer“ ist abgeschlossen. Ebenso werden Rückmeldeformate entwickelt, die Schülern und Lehrkräften ermöglichen, die jeweiligen Leistungen eines jeden Schülers einzuschätzen und die Eltern darüber in Kenntnis zu setzen. In Form von Lernentwicklungsberichten und Lernentwicklungsgesprächen bekommen die Eltern darüber hinaus detaillierte Informationen über die Lernentwicklung ihres Kindes.
1.4 Soziales Lernen
An unserer Schule hat das Soziale Lernen einen hohen Stellenwert. Durch die Heterogenität unserer Schülerschaft sind wir Pädagogen täglich gefordert, die Vielfalt zu nutzen und das Miteinander zu stärken. Damit das gut gelingen kann, sind in unserem Schulalltag folgende Strukturen fest verankert:
– Klassenrat (einmal wöchentlich)
– Kinderkonferenz (einmal im Monat)
– Projekttage und -wochen
– Patenklassen – ein jahrgangsübergreifendes Projekt
1.5 Musisch-ästhetische Erziehung
Ein Schwerpunkt unserer Schule liegt im musischen Bereich. Dazu gibt es bereits fest verankerte Rituale und Strukturen:
– Der Musikunterricht wird in Klasse 1 von den Klassenlehrern und ab Klasse 2 von externen JeKi-Fachlehrkräften abgedeckt
– Der Schule steht ein gut ausgestatteter großer Musikraum zur Verfügung
– Es gibt an der Schule einen Chor im Nachmittagsbereich
– Im JeKi Unterricht für die 2. Klassen lernen die Schülerinnen und Schüler verschiedene Instrumente kennen
– Es gibt JeKi Unterricht für die 3. und 4. Klassen für die Instrumentengruppen Klavier, Geige, Gitarre, Flöte und Percussion
– Die Ergebnisse des JeKi – Instrumentenunterrichts werden regelmäßig im Frühjahr in einem Konzert der gesamten Schulgemeinschaft präsentiert
– Regelmäßige Aufführung von Theaterstücken, die aus dem Unterrichtsfach DSP (Darstellendes Spiel) heraus entwickelt werden
2. Grundsätze der Förderung
Unsere Schule ist ein Ort an dem die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ernst genommen werden. Wir legen daher Wert auf eine Atmosphäre der Offenheit für Individualität und dem Blick für die Gemeinschaft. Verantwortungsbewusstsein soll vermittelt, erfahren und geübt werden. Dies bedeutet für unsere schulische Förderung folgendes:
– Fördern und Fordern ist Teil der Unterrichtsentwicklung.
– Individuelle Förderung erfordert passgerechte Diagnostik. Vorausgehende Fallkonferenzen sind dafür unerlässlich.
– Fördermaßnahmen erfolgen sowohl integrativ bzw. inklusiv als auch additiv (im Klassenverband, in Kleingruppen, ggf. in Einzelunterricht).
– Förderung und Regelunterricht sind eng miteinander verknüpft. Förder- und Fachlehrkräfte nehmen sich einmal pro Halbjahr Zeit für Absprachen und Planung der Förderinhalte und Materialien. Ein gemeinsam erstellter Planungsbogen inklusive der Evaluation dokumentiert die Förderung.
– Maßnahmen der inneren Differenzierung sind Bestandteil des regulären Unterrichts. Folgende Möglichkeiten werden zur inneren Differenzierung genutzt: Phasen des offenen Unterrichts (Freiarbeit), Wochenplanarbeit, Werkstatt- und Stationsarbeit, kooperative Lernformen
– Die Lernentwicklung aller Schülerinnen und Schüler wird prozessbegleitend von den Förder-, Fach- und Klassenlehrkräften beobachtet und den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern regelmäßig zurückgemeldet z.B. im täglichen Schulalltag (Feedbackkultur) sowie in den Lernentwicklungsgesprächen.
– Der Lernerfolg wird insbesondere durch folgende Unterrichtsprinzipien unterstützt:
– Rhythmisierung und Strukturierung
– datengestützte Unterrichtsentwicklung
– Visualisierung und Transparenz
– Differenzierung
Eine Fördergruppe bestehend aus Förderkoordinatorin, Beratungslehrerin, ggf. Sprachlernberaterin und eine bzw. ab Februar 2020 zwei Sonderpädagoginnen trifft sich monatlich und berät sich zu anliegenden Themen bezüglich der Förderung oder konkreten Bedürfnissen einzelner Schülerinnen und Schüler. Zweimal im Schuljahr, vor den Sommerferien und zum Halbjahr, werden Förderplanungskonferenzen in den einzelnen Jahrgängen abgehalten, um sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs entsprechend gefördert und gefordert werden. Anwesend sind hier die Klassenleitungen, ggf. Fachlehrkräfte, Schulleitung und Förderkoordination. Eventuelle Nachsteuerungen bzw. Umverteilungen der Förderressourcen der Schule müssen dann erwogen und in diesen Förderplanungskonferenzen besprochen und festgelegt werden.
Darüber hinaus finden Fallkonferenzen statt. Diese sind wichtiger Bestandteil unserer Förderarbeit und werden immer dann abgehalten, wenn ein Kind in fachlicher oder sozial-emotionaler Form Auffälligkeiten zeigt, welche das Kind beim Lernen behindern. Das multiprofessionelle Klassenteam, bestehend aus Klassenleitung, Sonderpädagogin, ggf. Fachlehrer oder Therapeuten, beraten sich und entwickeln einen pädagogischen Förderplan, der die Grundlage für die weitere schulische Arbeit mit dem Kind darstellt. Hierbei ist die Klassenleitung federführend. Die Förderpläne der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden ebenfalls von der Klassenleitung in Absprache mit Fachlehrkräften, ggf. Therapeuten und insbesondere der Sonderpädagogin erstellt und ist mindestens einmal jährlich zu evaluieren. Ein regelmäßiger Austausch, in Form eines „Runden Tisches“, mit unserer zuständigen Beraterinnen und Beratern des ReBBZ Winterhude findet in festgelegten Abständen und nach Bedarf mindestens viermal im Schuljahr statt. Anwesende sind hier Fachkräfte des ReBBZ Winterhude, die Beratungslehrkraft, Förderkoordination und ggf. Klassenleitung oder Sonderpädagogin.
3. Diagnostik
Eine passgerechte sowie sorgfältige Diagnostik erachten wir als Grundlage für eine sinnvolle Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Neben standardisierten Testverfahren hat auch die gezielte Beobachtung im Unterricht an unserer Schule einen hohen Stellenwert. Dabei sind gezielte Beobachtungen zum Sozialverhalten, Frustrationstoleranz eines Schülers ebenso wie Beobachtungen zu Arbeitsstrategien, selbstständigem Arbeiten, zur Konzentration und den verschiedenen Wahrnehmungsbereichen sehr aussagekräftig für eine erfolgreiche Förderung. Zu diesem Zweck finden neben den Beobachtungen der Lehrkräfte auch Hospitationen durch die Sonderpädagogin sowie der Förderkoordinatorin statt. Die Sonderpädagoginnen unterstützen die Lehrkräfte bezüglich der Förderung und stehen allen Kolleginnen sowie Kollegen beratend zur Seite. So können Fragen zum Bereich der Diagnostik, aber auch der pädagogischen sowie sonderpädagogischen Förderung, Verfahrensfragen und -abläufe geklärt werden. Zu den Aufgaben der Sonderpädagoginnen gehören zu dem die Durchführung und/ oder Auswertung verschiedener Testungen (ELFE, HaRet, SDQ, LSL). Den CFT 1 und der CFT 20 , beides sprachfreie Intelligenztests, zur Abgrenzung einer Teilleistungsschwäche, zur groben Orientierung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs mit Förderschwerpunkt Lernen (zieldifferenter Unterricht) und zur Prüfung eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich, führt die Beratungslehrkraft durch. Die endgültige Diagnostik zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf wird in Kooperation mit dem ReBBZ Winterhude durchgeführt.
3.1 Diagnoseinstrumente
Aus der folgenden Übersicht geht hervor, welche Diagnoseinstrumente zu welchem Zeitpunkt verbindlich an unserer Schule eingesetzt werden, um entsprechende Fördermaßnahmen einleiten zu können:
Testverfahren
|
Klassenstufe | Zeitpunkt |
HAVAS 5 | Vorschule | Oktober |
SCHNABEL | Klasse 1,2 | Januar |
SCHNABEL | Klasse 1,2 | Juni |
HSP 3-4 | Klasse 3,4 | Januar |
HSP 3 | Klasse 3 | April |
HSP 4 | Klasse 4 | Juni |
Stolperwörter-Lesetest 1-4 | Klasse 1- 4 | Juni |
HaReT 1,2 | Klasse 1 | Oktober, Juni |
HaReT 3,4 (individuell bei Bedarf) | Klasse 2-3 | Juni |
KERMIT Deutsch und Mathematik | Ende Klasse 2 | Mai/ Juni |
KERMIT Deutsch und Mathematik | Ende Klasse 3 | Mai/ Juni |
Weitere angewandte Testverfahren sind, wie in Punkt 2.2 bereits erwähnt, der ELFE, SDQ, LSL, CFT 1, CFT 20 und der C-Test zur Sprachentwicklung.
4. Fördermaßnahmen
4.1 Förderung im Bereich Lesen
Der Bereich Lesen hat in unserer Vorstellung von guter Schule einen hohen Stellenwert. So sind in unserem Schulalltag vielfältige Möglichkeiten eingebaut, die zum Lesen anregen. Es gibt aber auch Angebote, die über den Schulalltag hinaus zum Lesen motivieren sollen.
4.1.1 Leseförderung im Unterricht
Folgende Angebote zur Leseförderung sind an unserer Schule implementiert:
– Systematische Leseförderung (im Aufbau)
– Leseeltern im Unterricht (Klasse 1 und 2)
– Lesepaten für Vorschüler
– Leseecken in den Klassenräumen
– Lesezeiten in der schuleigenen Bibliothek
– Lesekisten aus der Bücherhalle
– Leseprojekte in Kooperation mit der Bücherhalle
– Besuche in der Bücherhalle
– Antolin ab dem 1. Schuljahr
– Lesekarteien im Unterricht
– Logicals (Knobelgeschichten für gute Leser)
– Buchvorstellungen in den Klassen
– Lektüren im Unterricht (Lesetagebücher, Lesekisten, Leserollen)
– Literaturprojekte
– Lesementoren
– Autorenlesung
– Lesefest
– Tischbuch
4.1.2 Lesementoren
An unserer Schule sind regelmäßig Lesementorinnen im Einsatz. Lesementoren sind ehrenamtlich tätige Erwachsene, die einmal wöchentlich nach dem Unterricht mit einem einzelnen Kind lesen. Dabei soll durch (Vor-) Lesen die Lesefähigkeit und die Lesemotivation des Schülers erhöht werden. Lesementoren sind Mitglied des Vereins „Mentor e.V.“ und werden regelmäßig fortgebildet.
4.1.3 Autorenlesung
Unsere jährlich stattfindende Autorenlesung findet bei den Schülerinnen und Schülern immer wieder großen Anklang. Auch das Feedback der Kinder sowie deren Eltern motiviert uns regelmäßig den Kontakt zu den unterschiedlichsten Autorinnen und Autoren zu suchen und diese an unsere Schule einzuladen. Die Schriftstellerin Regula Venske kommt einmal im Jahr und liest den Schülerinnen und Schülern der 3. Klasse aus ihren Büchern vor und erzählt ihnen von ihrer Arbeit als Schriftstellerin. Bei der Auswahl der Autoren bzw. deren Werk achten wir insbesondere darauf, dass die Bücher einen Lebensweltbezug aufweisen und damit mit den Interessen unserer Schüler korrelieren können.
4.1.4 Lesefest
Einmal im Jahr findet unser Lesefest statt. An diesem Projekttag widmet sich die ganze Schule dem Thema „Buch und Lesen“. In allen Räumen der Schule werden von Kolleginnen und Kollegen von Vor- und Nachmittag sowie Eltern Bücher und Geschichten vorgelesen. Die Schülerinnen und Schüler können an verschiedenen Angeboten teilnehmen. Hier bemühen wir uns um eine gendergerechte Auswahl der vorgelesenen Literatur und gehen somit auf die Bedürfnisse von Jungen wie Mädchen ein. Darüber hinaus erfolgt die Wahl der Bücher unter Berücksichtigung der verschiedenen Altersstufen, Interessenlagen sowie Bedürfnissen hinsichtlich der Sprachkompetenz.
4.1.5 Systematische Leseförderung
Die systematische Leseförderung zielt auf eine generelle Verbesserung der Leseflüssigkeit und der Anwendung verschiedener Lesestrategien ab. Zudem soll die Lesemotivation gestärkt werden. Auch schriftfern aufgewachsene und/oder Kinder mit geringer Lesekompetenz können von dem Programm profitieren. Drei feste Lesezeiten im Umfang von á 20 min sind aufwachsend ab Jahrgang 2 im Schultag eingebettet. Bisherige Evaluationsergebnisse der Hamburger Pilotschulen, welche wissenschaftlich durch Prof. Dr. Steffen Gailberger begleitet wurden, dokumentieren eine deutliche Verbesserung der Leseflüssigkeit der getesteten Schülerinnen und Schüler. Eine entsprechende Fortbildung wird im Dez. 2019 geschlossen von den Klassenleitungen des Jahrgangs 2 besucht.
4.2 Sprachförderung nach §28
Alle Vorschulkinder, deren deutsche Sprachkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch nicht ausreichend vorhanden sind, sind verpflichtet an einer Sprachfördermaßnahme nach §28 teilzunehmen. Der individuelle Sprachstand wird bei der 4,5 jährigen Testung und/ oder mit Hilfe des Hamburger Verfahrens zur Sprachstanderfassung HAVAS ermittelt. Die zu fördernden, sprachauffälligen Vorschüler werden an unserer Schule durch eine Fachkollegin gefördert.
4.2.1 Förderung im Bereich Sprache
Mit Hilfe der Sprachförderung sollen die Lese-, Schreib-, Rechtschreib- und Sprachkompetenzen eines Schülers verbessert werden, die als Basiskompetenzen für den Schulerfolg ausschlaggebend sind. Schülerinnen und Schüler, welche in den Bereich DaZ (Deutsch als Zweitsprache) fallen, werden sowohl integrativ innerhalb des Klassenverbands als auch ein bis zweimal wöchentlich in einer Kleingruppe durch Lehrkräfte der Schule gefördert.
Unsere Schule hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Prinzip der durchgängigen Sprachbildung in den Fokus zu nehmen. In allen Fächern und Lernbereichen ist darauf zu achten, dass Fachbegriffe richtig erklärt und immer wieder verwendet werden, damit sie sich verlässlich bei den Schülerinnen und Schülern verankern können und ein sprachsensibler Unterricht gewährleistet werden kann.
Erreicht ein Schüler bei der halbjährlichen HSP-Testung, bzw. SCHNABEL-Testung einen Prozentrangwert von 10 und darunter, so muss er zusätzlich zu Maßnahmen der Binnendifferenzierung im regulären Unterricht, an der additiven Sprachförderung teilnehmen. Diese erfolgt für die Schüler der Klassen 1 (2. Halbjahr) bis 4 außerhalb des regulären Unterrichts am Nachmittag, und wird von einer Förderlehrkraft durchgeführt, welche Teil des regulären Kollegiums ist. Die additive Sprachförderung findet an unserer Schule von 13.15 Uhr bis 14.00 Uhr statt. Die Eltern werden im LEG, bzw. einem zusätzlichem Gespräch und mit einem Elternbrief darüber informiert und müssen per Unterschrift bestätigen, dass sie darüber in Kenntnis gesetzt wurden. Ebenso werden die Mitarbeiter des Ganztags GBS darüber informiert.
Alle additiv zu fördernden Schüler der Schule werden von der SLB (Sprachlernberaterin) ans LIQ (Landesinstitut für Qualitätssicherung) mit Hilfe eines Diagnosebogens (online) gemeldet. Ebenso wird ein Planungsbogen für die Förderung erstellt und beim Übergang nach Klasse 4 ein Protokollbogen in die Schülerakte gegeben. Erreicht ein Schüler bei der HSP-Testung einen Prozentrangwert von 11 bis 24 so ist er integrativ zu fördern. Bei der integrativen Sprachförderung findet die Maßnahme im regulären Unterricht statt und wird von der Fachlehrkraft im Deutschunterricht durchgeführt. Die Lehrkraft kann sich von der SLB (Sprachlernberaterin) über mögliche Inhalte und Methoden beraten lassen. Auch stehen extra dafür angeschaffte Materialien zur Verfügung. In diesem Schuljahr 2019/2020 haben wir begonnen, alle Klassen mit einer Stunde Doppelbesetzung auszustatten, um die regelmäßige integrative Förderung zu unterstützen.
4.2.2 Förderung im Bereich Mathematik
Erreicht ein Schüler im HaReT (Hamburger Rechentest) einen Prozentrang unter 12, findet zusätzliche Förderung im Lernbereich Mathematik statt. Die Schüler und Schülerinnen werden in einer Fördergruppe zusammengefasst und von einer Lehrkraft eine Unterrichtsstunde pro Woche im Rahmen des Förderunterrichts zusätzlich gefördert. Die Schule versucht diese Fördermaßnahme aus den zugewiesenen Förderstunden bereitzustellen. Bei einem Prozentrangwert von 13 bis 24 ist die Förderung von der Fachlehrerin Mathematik (ohne zusätzlich Förderlehrkraft) im regulären Unterricht durchzuführen.
4.3 Lernförderung nach §45
Erfüllt ein Schüler, eine Schülerin die im Bildungsplan festgelegten Mindestanforderungen in einem oder mehreren Lernbereichen nicht (Note 5), schließen Schule und Schüler bzw. Schülerin, unter Einbeziehung der Sorgeberechtigten, eine sogenannte Lern- und Fördervereinbarung*. Durchgeführt wird diese Förderung von Lehrkräften der Schule. Im Rahmen der Zeugniskonferenzen, jeweils am Ende des Halbjahres, werden die in Frage kommenden Schülerinnen und Schüler im Plenum mit der Schulleitung, Förderkoordination, Sonderpädagogin, Klassen- sowie Fachlehrern bzw. Fachlehrerinnen besprochen und passende Fördermaßnahme, wie z.B. Förderung in der Kleingruppe, beschlossen.
4.4 Sonderpädagogische Förderung nach §12 HmbSG
An unserer Schule werden Schüler mit den Förderschwerpunkten „Sprache“, „Lernen“ und „Emotional – Soziale Entwicklung“ beschult. Als auslaufende Schwerpunktschule Inklusion befinden sich noch Schüler mit den Schwerpunkte „Geistige Entwicklung“ an unserer Schule. Zurzeit arbeiten zwei Erzieherinnen, und
ein Schulbegleiter im Schulvormittag. Zusätzlich arbeitet eine externe Lerntherapeutin mit Schülern und Schülerinnen im Anschluss an den Regelunterricht.
Die Beschulung der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt auf der Grundlage eines diagnosegestützten sonderpädagogischen Förderplans, welcher mindestens einmal jährlich im Jahrgangsteam evaluiert und fortgeschrieben wird. Federführend ist dabei die zuständige Klassenleitung sowie die Sonderpädagogin. Durch die zweimal im Schuljahr stattfindenden Förderplanungskonferenzen, die jährlichen Förderkonferenzen mit dem ReBBZ Winterhude im Zuge des DirK-Verfahrens in Jahrgang 3 und die mehrmals im Jahr einberufenen Fallkonferenzen (siehe Punkt 2) ist gewährleistet, dass ein regelmäßiger Austausch über die betreffenden Kinder (Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder „auffällige“ Regelkinder) im Team stattfindet. Über eine gute Kooperation im Team und einen regelmäßigen Austausch soll die Qualität der sonderpädagogischen und auch pädagogischen Förderung sichergestellt werden. Neben einer qualitativ guten inhaltlichen Förderung ist eine intensive Elternarbeit sowie der Kontakt zu Institutionen und Therapeuten für unsere pädagogische Arbeit von zentraler Bedeutung. So stehen unsere Lehrkräfte bei Bedarf im Austausch mit dem WOI, Logopäden, Therapeuten sowie Psychologen und bemühen sich darum, Lösungswege und Fördermöglichkeiten in multiprofessionellen Teams zu erarbeiten.
Durch die regelmäßige Teilnahme unserer Schule an den sonderpädagogischen Netzwerktreffen findet ein inhaltlicher Austausch der Schulen im Bezirk Hamburg Nord statt. Ebenso werden aktuelle Informationen der Behörde dort weitergegeben und können so in die tägliche Arbeit der Schule einfließen.
4.5 Nachteilsausgleich
Jedem Schüler, jeder Schülerin, die zielgleich unterrichtet werden, kann ein Nachteilsausgleich im Sinne der in der Handreichung Nachteilsausgleich vom März 2013 aufgeführten Voraussetzungen gewährt werden. Nachteilsausgleich ist stets auf die Erleichterung und Unterstützung der Leistungserbringung gerichtet, nicht auf die Leistungsbewertung. Nachteilsausgleich kann gewährt werden bei Schülerinnen und Schülern:
– mit Erkrankungen, auch seelischen (kurzfristig oder dauerhaft)
– mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen
– mit sonderpädagogischem Förderbedarf (bei zielgleicher Unterrichtung)
Die Schule bestimmt grundsätzlich, auf den Einzelfall bezogen, das Verfahren und informiert die Eltern. Ein Nachteilsausgleich wird nicht im Zeugnis vermerkt, jedoch im Schülerbogen abgeheftet. Nach Information der Eltern und vorausgegangener Testung (z.B. HSP, SCHNABEL, HaRet, ELFE, Stolle und der obligatorische CFT), kann ein Nachteilsausgleich im Zuge der Zeugniskonferenzen beschlossen werden. Das Formblatt zum Nachteilsausgleich wird unterschrieben von den Erziehungsberechtigten und ausgefüllt von der Klassenleitung bei der Förderkoordination eingereicht sowie im Schülerbogen abgeheftet.
Mögliche Maßnahmen:
– Zeitzuschlag bis max. zur Hälfte der regulären Bearbeitungszeit bei
Lernerfolgskontrollen (LEK) oder andere schriftlichen Arbeiten
– Gewährung zusätzlicher Arbeitszeit im Regelunterricht
– Bereitstellen von technischen und didaktischen Hilfsmitteln
– spezifisch gestaltete Aufgabenstellungen im Regelunterricht
– veränderte Inhalte für Tests und LEKs
– quantitativ reduzierte Aufgabenstellungen
– spezielle Organisation des Arbeitsplatzes
– Reduzierung der Schulaufgaben
– Individuell gestaltete Pausenregelungen
– Individuelle Sportangebote/ angepasstes Regelwerk
– Verteilung von Prüfungsterminen über einen größeren Zeitraum
4.6 Außerunterrichtliche Lernhilfen (AUL)
Damit ein Schüler, eine Schülerin Anspruch auf eine außerunterrichtliche Lernhilfe (AUL) geltend machen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
– Die Leistungen im Rechtschreiben müssen trotz additiver Fördermaßnahmen zweimal hintereinander bei der HSP-Testung unter 5% (im sehr schwachen Bereich) liegen
– Die Leistungen im Rechnen müssen trotz additiver Fördermaßnahmen zweimal hintereinander bei der HaReT-Testung unter 5% (im sehr schwachen Bereich) liegen
– Durch einen Intelligenztest muss sichergestellt sein, dass es sich um eine Teilleistungsschwäche handelt, die nur auf diesen Bereich begrenzt ist
Wenn die Kriterien erfüllt sind, wird ein Antrag auf die Bewilligung einer AUL bei der Schulbehörde eingereicht und dort geprüft. Die Kosten für eine Lerntherapie können dann teilweise oder ganz von der Schulbehörde übernommen werden.
4.7 Besondere Begabungen
Das Kollegium ist sich darüber einig, dass unser Ziel ist, allen Schülerinnen und Schülern durch offene Aufgabenformate und Lernarrangements gerecht zu werden, Talente zu fördern und besondere Begabungen zu erkennen. Von der Vorschulklasse bis in Klasse 4 werden daher aus einem Pool folgender Unterrichtsmethoden jeweils einige in jeder Stufe praktiziert: Forscheraufträge, Helfersystem, Aufgabe bzw. Frage der Woche, stufenweise Differenzierung (quantitativ und qualitativ), geöffnete Aufgaben, Freiarbeit, Arbeit mit Wochenplänen, Knobelkarteien und Werkstätten. Darüber hinaus werden Schüler und Schülerinnen, die in einzelnen oder umfassenden Lernbereichen ein besonderes Interesse oder besondere Begabungen zeigen, individuell im Unterricht gefördert, zum Beispiel durch besondere Forscheraufgaben, Referate oder Präsentationen. Regelmäßig beteiligen sich Klassen, bzw. Schülerinnen und Schüler unserer Schule an der Mathe-Olympiade, Mathezirkel, Känguru, Probex und Natex.
Grundsätzlich werden SchülerInnen mit besonders guten Kermit-Ergebnissen und solche, die über die Förderkonferenzen gemeldet wurden, über Angebote, wie weitere Wettbewerbe oder die Kinder-Uni informiert. Beratend und begleitend steht den Lehrkräften sowie den Eltern der betreffenden Kinder unsere Beauftragte für besondere Begabung Frau Hennig, zu Seite. Frau Hennig informiert ebenso über Möglichkeiten der Akzeleration, des Enrichments und der individuellen pädagogischen Diagnostik sowie den Kooperationsmöglichkeiten mit dem ReBBZ und der Beratungsstelle für besondere Begabung (BbB).
Die Beauftragte für besondere Begabung hat einen Überblick über die Maßnahmen zur Begabtenförderung. Auf individueller Ebene werden Maßnahmen, Testergebnisse, Beratungen dokumentiert und im Verlauf ausgewertet.
4.7.1 Übersicht der Fördermaßnahmen für Begabte
- Wir haben vielfältige Angebote im Unterricht und im GBS-Bereich, sowie ergänzende Angebote z.B. Schach, Arbeit am PC
- Naturwissenschaftliches Arbeiten für alle Jahrgänge
- Wir nehmen an diversen Wettbewerben teil: z.B. Mathematik-Olympiade,
- Känguru der Mathematik, NaTex
- Wir bieten für ausgewählte Schülerinnen und Schüler an, sich parallel zum Unterricht ein selbstgewähltes Thema zu erarbeiten und in diesem Rahmen weitere Methodenkompetenzen zu erwerben.
- Wir verfügen über eine gut sortierte Schulbücherei, die von SchülerInnen innerhalb und außerhalb des Unterrichts zur Leseförderung und zur Recherche genutzt wird.
- Kooperation mit der benachbarten Bücherhalle Dehnhaide
- Begabtenförderung durch Akzeleration
- Begabtenförderung durch inner- und außerschulisches Enrichment
- Alle Schülerinnen und Schüler nehmen in Klasse 2 am Schachunterricht teil.
- Wir nutzen die Angebote der Beratungsstelle für besondere Begabungen am LI.
5. Ressourcensteuerung
Zweimal jährlich stellt die Schulleitung gemeinsam mit der Förderkoordinatorin die Stunden zusammen, die für das kommende Schulhalbjahr zur Verfügung stehen.
Folgende Bereiche werden dabei berücksichtigt:
– systemische Ressource für sonderpädagogische Förderung
– Sprachförderung
– Lernförderung
– Begabtenförderung
– DaZ
Über die Verwendung der sonderpädagogischen Stunden entscheidet die Förderkoordinatorin in Rücksprache mit der Schulleitung. Alle Kinder mit Förderbedarfen werden mit ihren spezifischen Bedarfen dokumentiert. Eine Liste der Sprach- und Lernförderung, sowie DaZ gibt Auskunft über die eingesetzten Lehrkräfte und die Anzahl der teilnehmenden Kinder. Die Stunden sind im Stundenplan festgelegt. Die Förderzeiten hängen am Infobrett im Lehrerzimmer und sind somit für alle Lehrkräfte zugänglich.
Für unsere Schule haben wir uns zum Ziel gesetzt, möglichst viele Förderressourcen in die Jahrgänge 1 und 2 zu geben, damit die Schülerinnen und Schüler eine gute Grundlage haben, den Lernstoff der nachfolgenden Klassen besser aufnehmen zu können und dadurch zukünftig weniger Förderung benötigen.
6. Ausblick
Unsere Schule hat sich für das Schuljahr 2019/2020 vorgenommen, die systematische Leseförderung in den Klassen zu verankern und die Lehrkräfte dahingehend zu schulen. Näheres dazu findet sich in Punkt 4.1.5. Darüber hinaus liegt unser Augenmerk auf die datengestützte Unterrichtsentwicklung. Neben den Ergebnissen der verschiedenen Testungen wie die HSP, Stolperwörterlesetest, etc. sollen auch die KERMIT-Ergebnisse stärker für die Unterrichtsentwicklung genutzt werden. Konzeptionelle Unterstützung beziehen wir dafür vom IFBQ. Einen zusätzlichen Fokus legen wir auf die Ausbildung eines gesamtschulischen Classroom Managements. Dazu belegen wir schulinterne Fortbildungen, behandeln das Thema in Jahrgangs- sowie Gesamtkonferenzen und hatten bereits die Möglichkeit in einer anderen Grundschule zu hospitieren. Zusätzlich gründete sich im Juli 2019 das Team Classroom Management, welches das Kollegium über aktuelle Erkenntnisse und Formen des Classroom Managements informiert, Material zusammenstellt und den Lehrkräften sowie der Schulleitung beratend zur Seite steht. Des Weiteren haben wir uns zum Ziel gesetzt eine sinnvolle Feedbackkultur an unserer Schule zu implementieren, um auch an dieser Stelle die Unterrichtsentwicklung voranzutreiben. Individuelles Feedback und Reflexion während der Arbeitsphasen und in der Ergebnissicherung, inhaltlicher sowie lernmethodischer Natur sollen intensiv verankert werden. Verschiedene Feedback- und Reflexionsmethoden werden in den Klassen genutzt, erprobt und im Austausch mit dem Kollegium besprochen werden. Ziel ist es den Lehrkräften eine Auswahl von Methoden an die Hand zu geben und diese so zu verankern, dass die Schüler und Schülerinnen erste verschiedene Feedback- und Reflexionsmethoden kennen und mit deren Hilfe ihren Lernprozess verbessern können.
Das vorliegende Förderkonzept der Schule Humboldtstraße beschreibt den derzeitigen Stand der Förderung an unserer Schule und wird regelmäßig überdacht und aktualisiert.
Ansprechpartner bezüglich der Förderung in der Schule Humboldtstraße
Funktion | Name |
Schulleitung | Caroline Weigmann |
Stellv. Schulleitung | Kalle Bues |
GBS-Leitung | Yasmin Roosen Runge |
GBS stellv. Leitung | |
Beratungslehrkraft | Andrea Kurfürst |
Sonderpädagogin | Kristine Aue |
Förderkoordination | Vanessa Austel |
Sprachlernberatung | Ulrike Mühlertz |
Beauftragte
für Begabtenförderung |
Julia Hennig |